Projekt
"Treffen zur Selbsthilfe, um Depression zu
überwinden"
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Information zum Projekt
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Projekt
"Grundlage der Fotoaufnahmen und PC-Unterstützenden
Fotobearbeitung – Workshops für die Menschen mit
seelischen und
psychischen Problemen
verwandeln sich in
Depression"
Gefördert
durch die Gesundheitskasse für Sachsen und
Thüringen AOK PLUS
Fragebogen zu
Projektergebnissen >>>
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Unsere Meldungen
Interview mit Susann-C.
Koch, Projektleiterin der KISS
Wie schon früher erwähnt wurde,
fand am 13. September 2016 ein Gespräch unten den
Vertretern des Vereins „Soziale Rehabilitierung für
Ausländer e.V.“ und der Projektleiterin der KISS
(Kontakt- und Informationsstelle für die
Selbsthilfegruppen) statt.
Nach unserem Anlass wurde ein Interview mit Frau
Koch durchgeführt, in dem die Selbsthilfebewegung in
Chemnitz geklärt wurde siehe
hier >> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Projektbewertung
(Unterstreichen die
passenden Antworten und äußere Ihre Meinung)
Fragebogen
hier >>> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Rechtsinformationen
Datenschutz (aus der
Zeitschrift „Globus-Inform“ №5(112), Mai 2016)
In
unserem Projekt beschäftigen wir uns mit den
Kommunikationen über Internetmedia.
In diesem Zusammenhang sind an uns mehrere Fragen
über die
beabsichtigte und
unbeabsichtigte Eingriffe in private Daten
angekommen.
Auf diese Fragen ist es unwahrscheinlich kurz zu
antworten. Allerdings scheint es sinnvoll, die
Empfehlungen von
L. Beribes aus der Zeitschrift "Globus-Inform“ zu
erwähnen, die einfach und dabei effektiv und leicht
genug verwendungsfähig sind
siehe hier >>> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Rechtsinformationen
Probleme der russischen Rentner in Fragen und
Antworten
(aus der Zeitschrift „Partner“ №10(229/2016)
Mehrere russische
Staatsangehörige, die in
Deutschland leben, haben wesentliche
Schwierigkeiten beim Erhalt der russischen
Renten,
und
auch
wenn sie rechtzeitig darüber die kompetenten
Einrichtungen darüber informieren, weil es die
bestimmten Widersprüche bei den Anweisungen im
sozialen System und Rentensystem gibt.
In den oben gen. Artikel wird ein Interview
veröffentlicht, die Zeitschriften beim
Leiter des
Russischen Zentrums
in
Gelsenkirchen V.
Osmolovsky
genommen.
Es scheint
sinnvoll, den Artikel insgesamt
hier
vorzulegen.
Dies ist nicht eine einzige
Änderung in der Gesetzgebung des Rentensystems, die
ausländische Rentner in Absicht nehmen sollte. Der
Berater des Vereins "Soziale Rehabilitation für
Ausländer e.V. S. Isaulova macht die Aufmerksamkeit
auf die Tatsache, dass
seit dem 1. Juli 2011 auch gesetzliche Renten aus
dem Ausland beitragspflichtig sind. Für die
Berechnung der Beiträge gilt die Hälfte des
allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent sowie der
Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse.). Diese muss
man allein tragen. Der Beitragssatz
zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar
2015 2,35 Prozent. Die Beiträge müssen Sie als
Rentner in voller Höhe allein tragen (siehe. z. B.
die Broschüre "Rentner und ihre
Krankenversicherung"). Beachten Sie, dass dies im
Widerspruch zu der Tatsache ist, dass für
Sozialhilfeempfänger die Rente aus der Sozialhilfe
völlig abgezogen wird. |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Nocheinmal über das Projekt
Flyer
Ihren Meldungen nach veröffentlichen wir die
Projektzusammenfassung (Flyer
siehe hier)
Wir erwarten weitere ergebnissoffene Diskussionen
und Vorschläge
Kontakt: Lija Eydelman, Tel. . 0371 4504461, Iryna
Gopenko, Tel. 0371 4046760 |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Über Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen mit der Erfahrung
Sehbehinderte
Ihren Wünschen entsprechend wird hier eine Erfahrung
aus den Aktivitäten der SHG „Sehbehinderte“ (SHG)
veröffentlicht. Dafür haben wir mit den Initiatoren
des Projektes, Ansprechpartnerin der SHG
gesprochen. Unten finden Sie eine Zusammenfassung
des Gespräches mit ihnen.
SHG wurde 2004 gegründet. Die Ursache ihrer Gründung
war die Verwirklichung der einander Unterstützung
der schlecht sehenden Zuwandern als Sonderkategorie
der Beeinträchtigen , für die sich das Problem mit
der Integration in die deutsche Gesellschaft
besonders schwer verwirklicht. Als die wichtigste
Methode wurden gemeinsame Sitzungen zur
gegenseitigen Kommunikation und die Arbeit der
Hörbücherei verwendet. Eigentlich um die Arbeit der
Hörbücherei (Gründung vom 03.11.2004) werden die
Aktivitäten der SHG konzentriert.
Wie bereits erwähnt, war der Zweck der Gründung und
der Funktionierung der SHG, die Isolation ihrer
Mitglieder zu überwinden und konkrete Schritte zur
Überwindung in die deutsche Gesellschaft zu
schaffen, so dass sie eine volle soziale Leben zu
bieten. Diese Schritte umfassen folgendes:
Kulturelle und sprachliche Unterstützung durch die
Hörbücherei, Klub der internationalen Kultur,
Kommunikation mit einander, Hilfe bei den sozialen,
rechtlichen Fragen, Verbesserung der
Lebensbedingungen usw.
Sie verwirklichen sich im Rahmen der festen
Angebote. Für diesen Zweck werden Schulungen für
Ehrenamtliche für die Beschäftigung mit
Sehbehinderten durchgeführt. Diese Aufgaben werden
auf der Projektbasis getestet und entwickelt. . Von
der SHG selbst, dem Verein "Soziale Rehabilitation
für Ausländer e.V.," der Jüdischen Gemeinde
Chemnitz werden zahlreiche Projekte umgesetzt, die
durch Bund, Land, Kommune, Krankenkasse
unterstützt. Die Projektergebnisse sind weiter in
die oben genannten Angebote integriert und sowohl
von den Mitgliedern, als auch von Ehrenamtlichen
geführt.
Die SHG ist in der Stadt Chemnitz und darüber hinaus
bekannt. Die Mitglieder der SHG sind offen zu
Kontakten, und bereit zum Erfahrungsaustausch,
Ansprechpartner: Lija Eydelman, Tel. 0371 4504461
Iryna Gopenko, Tel. 0371 404676 |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Über Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen im Aufbau
Meldungen: Kontakt, Hilfe, Vertrauen
Nach den Meldungen unserer Teilnehmer haben wir die
Ansprechpartner geboten, das Konzept der SHG „Kontakt,
Hilfe, Vertrauen“ zu klären
siehe hier >>> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Über Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen im Aufbau
Geburt einer Selbsthilfegruppe
Am 13. September 2016 fand ein Gespräch unter den
Vertretern des Vereins "Soziale Rehabilitation für
Ausländer e.V." und der Koordinatorin der
Einrichtung KISS (Kontakt- und Informationsstelle
für die Selbsthilfegruppen) statt. Der im Jahr 2005
gegründete Verein unterstützt schon die Arbeit von
zwei Selbsthilfegruppen (Sehbehinderten und
Arbeitslosen). In diesem Fall ging es die Rede über
die Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe mit dem
Namen "Kontakt, Unterstützung, Vertrauen."
Die Vertreter des Vereins erklärten die Bestimmung
dieser Gruppe unter älteren Einwanderer, bei denen
die Kontakte nicht nur in dem deutschen Umfeld,
sondern auch unter den Landsleuten fehlen. Dies ist
eine Folge der so genn. Sprachbarriere, sowie der
Veränderungen des körperlichen und psychischen
Zustands der Gesundheit.
Frau Koch bestätigte die Rechtmäßigkeit der
Aktivitäten dieser SHG . Weiter wurde das Gespräch
über die Organisation der SHG und eine öffentliche
Unterstützung auf der Gründungsphase durch KISS
geführt. Mit Dankbarkeit wurden die Empfehlungen
von Frau Koch zur Kenntnis genommen und die
Vorschläge über eine enge Zusammenarbeit mit KISS
akzeptiert.
Vereinsvorsitzender, Anprechpartner SHG L. Eydelman. |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Über Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen im Aufbau
Wir setzen mit dem Gespräch
über Selbsthilfegruppen in Deutschland fort. Wenn
Sie glauben an solche Kommunikation, wäre es
interessant die Angaben über die Selbsthilfegruppen
im Aufbau in der Stadt Chemnitz, in denen Sie eigene
Position finden könnten (vom
KISS yourself, Chemnitzer Zeitschrift für
Selbsthilfe 2016 –
siehe hier
>>>
Kontakt über Diakoniezentrum, Rembrandtstr.
13, 09111 Chemnitz, Tel. 0371 600 48 70
www.kiss-selbsthilfe-chemnitz.de
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Über Selbsthilfe
Fragebogen über den Anlass für Eintritt in
Selbsthilfegruppe
Mit diesem Artikel wird eine
Rubrik begonnen, in der über die
Selbsthilfegruppe mit Behinderung erzählt wird. Die
Beteiligten verfügen über umfangreiche Erfahrung
in diesem Bereich und möchten sie
transferieren. Zunächst wäre uns vernünftig über
Ihre Meinung zu fragen: welche Grunde gibt es „für“
und „gegen“ Eintritt in solche Selbsthilfegruppe.
Damit Sie überlegen
könnten, haben wir einen Fragebogen beigefügt, die
mit dieser Entscheidung helfen könnte
siehe hier
>>> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Kommentare
Medizinische,
soziale, Rechtsinformationen
Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der
Pflegesachleistung
Aufgrund Ihrer Meldungen kamen
wir zum Schluss, dass es keine deutliche
Vorstellung über den Unterschied in diesen beiden
Begriffen gibt. Deshalb haben wir entschieden für
Sie den Unterschied zu kommentieren. Den
Artikel insgesamt siehe in
http://www.dmrz.de/pflege-staerkungs-gesetz-psg-ii-pflegegeld-pflegesachleistung-2016-2017.html
Und zwar:
Pflegegeld.
Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause
von Angehörigen, Freunden oder Bekannten
ehrenamtlich gepflegt werden. Beratungsbesuche von
Pflegefachkräften sollen dieses Angebot
unterstützen, um sicher zu stellen, dass der
Versicherte angemessen versorgt wird.
Pflegesachleistungen.
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von
ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten
Pflegedienste rechnen Ihre Leistungen direkt mit der
Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich
gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze
für die Voll- und Teilstationäre Pflege /
Versorgung.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert
werden. In oben. gen. Quelle gibt es die
ausführlichen Informationen über die Preisänderungen
den verschiedenen Paketen der Pflegeleistungen
siehe hier
>>> |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Recht im
Pflegebereich
Neues
Pflegebedürftigkeitssystem
Nach dem neuen
System sollen statt drei Pflegestufen fünf
Pflegegrade geben. Diese werden mehr der
individuellen Pflegebedürftigkeit entsprechen. Es
macht künftig keinen Unterschied zwischen
körperlichen, geistigen oder psychischen
Beeinträchtigungen.
Die Pflegestufen werden in 2017 dann durch die
Pflegegrade ersetzt. Eine Klärung zum
Änderungssystem siehe
hier >>>
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Unsere Kommentare
Rechts- und
Gesellschaftsinformationen
Hartz
IV: Das ändert sich ab 1.
August
2016
Ausgehend aus Ihren Fragen
bieten wir ihnen einzelne Änderungspunkte, die
unserer Meinung wäre für unsere Teilnehmer relevant
Angaben beruhen sich
auf den Internetseiten:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php;
http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf
Der Mehrbedarf für
erwerbsfähige Behinderte in Höhe von 35 Prozent des
Regelsatzes wird gestrichen für Behinderte, die eine
berufsvorbereitende Maßnahme oder die
Grundausbildung absolvieren und die noch bei den
Eltern wohnen.
Zuständigkeit für
ALG-I-Aufstocker - Eingliederungshilfe der
ALG-I-Aufstocker wird zukünftig nicht bei JS, aber
Bundesagentur für Arbeit geleistet (ab 01.0.1.2017)
(was wesentlich die Integrationschance erhöht-
unsere Bemerkung).
Bei vorläufigen Bescheiden ALG
II könnte der Erwerbstätigkeitsfreibetrag fallen
(beläuft sich dann nur 100 Euro). Erwerbstätige
sollen dann einen Antrag auf abschließende
Entscheidung stellen.
Nachzahlungen für mehrere
Monate (z.B. Lohnachzahlungen) werden wie ganz
gewöhnliche einmalige Einnahmen behandelt.
Die JC erhalten die
Möglichkeiten (Kann-Regelung), eine Gesamtobergrenze
für Unterkunft und Heizung festzulegen.
Beim Umzug ist JC am neuen
Wohnort für Zusicherung zuständig. Die Kosten der
neuen Wohnung sollen nicht nur angemessen sein, d.h.
wenn die Kosten für die neue Wohnung höher, als
deher sind, werden künftig nur die Kosten der alten
Wohnung übernommen .
Harz 4-Leistungen werden in der
Regel für zwölf statt bisher sechs Monaten
bewilligt. Sechsmonatsbewilligung ist mit der
vorläufigen Bewilligung (schwankendem Einkommen)
oder nicht angemessenen Wohnung verbunden.
Der Zeitraum für das Unrecht
erhaltenen Leistungen wird verkürzt und erst ab
Gerichtsentscheidung ist möglich.
Vorrangige Leistungen, die
nicht verrechnet werden können, müssen an JC
zurückgezahlt werden. Die maximale Erstattung aller
Leistungen beträgt bis zum 30 % vom Regelsatz.
Unverzügliche
Eingliederungshilfen – betrifft jetzt nicht nur
ältere Arbeitslose ab 58 Jahren, sondern alle
Altersgruppen.
Höchstdauer von Tätigkeiten in
1€-Jobs ist auf bis zum 36 Monate in allen 5-
Jahren verlängert. |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Soziale
Informationen
Liste
der Beratungsstellen
Nach Ihren Meldungen
benachrichtigen wir bestimmte Beratungsstellen in
der Stadt Chemnitz
1. Sozialamt
Bahnhofstr. 54a, 09111 Chemnitz
Telefon : +49 371 488 5001
Fax : +49 371 488 5099
E-Mail :sozialamt@stadt-chemnitz.de.
Moritzhof. Bahnhofstr. 53.
Annabeger Str. 93, Tel. 0371 488571
(Sozialleistungen und Integrationsunterstützung)
2.
Jobcenter Chemnitz
Heinrich-Lorenz-Str. 20, Tel. 08004555500 (Berufsangelegenheiten)
3. Selbsthilfe - KISS
Anlaufstelle für alle Selbsthilfeaktivitäten in
und um Chemnitz
Rembrandtstr. 13, 09111 Chemnitz
Tel: 0371-06004870, SMS Hotline: 0177-9140093
4. Jüdische Gemeinde
Chemnitz
Stollberger Str. 28, 09119 Chemnitz. Tel.
Sekretariat: 0371 -355970
Bikur- Holim- Begleitungen zu Ätzten und Behörden
Frau Worum: Beratungen in sozialen Fragen
5.
Neue Arbeit Chemnitz e.V.
Soziale Informationen, Bildung, Freizeit.
Informationsbüro
Müllerstr. 12, 09113 Chemnitz, Tel: 0371-419093,
Fax: 0371-45904749
Internet:
www.buemue12.de, E-Mail:
info@buemue12.de
Hainstraße 125, 09130
Chemnitz, Tel. 0371-53388914, Fax.0371-53388938
Albert-Köhler-Str. 44, 09122 Chemnitz, Tel:
0371-230501
6. Integrationszentrum
„Globus“
Jägerstr. 1, 09111 Chemnitz, Öffnungszeiten 14.00-
18.00.
Beratungen in sozialen Fragen: Mi. ab 10.00,
Anmeldung: Tel. 0371 2406391, 0179 5453147
(Soziale Fragen, Sports- und Kulturangebote)
7. Blagovita
Beratungsdienst für soziale Hilfe der Älteren,
Kranken und Behinderten
Hainstr. 106, 09130 Chemnitz. Tel. 0371-35596755,
0371-35596757
Gespräche in russische Sprache.
www.blagovita.de
8. Verein „Soziale Rehabilitierung für Ausländer
e.V.
Zöllnerstr. 24, 09111 Chemnitz,
Beratungsangebot: Tel. 0371 4046760 (in russischer
Sprache)
9. Selbsthilfe 91
e.V. Projekt APA "Lichtblick"
Zwickauer Str. 6, 09112
Chemnitz, Tel. 0371 369230
(Hilfe für Ausländer – in deutscher Sprache)
10.
AGIUA e.V.
- Kontaktmöglichkeiten - AG In- und Ausländer e.V.
Soziale Betreuung von Asylsuchenden
Straße der Nationen, 38, 09111 Chemnitz, Tel:
0371-91284697
E-Mail:
soziale.betreuung@agiua.de
11. Paramedix
Emil-Rosenw-Str. 5 09112 Chemnitz
Tel. Büro: 0371 6511090 (deutsch), 0371 6511092
(russisch)
Bereitschaftdienst: 119292, Polizeianruf: 110
(Medizinische Beratungen und soziale Unterstützung)
12. Pflegemeister GmbH
Ambulanter Pflegedienst. Carolastr. 2, 09111
Chemnitz
Tel. 0371 66659700 (Rund um die Uhr),
Büroöffnungszeiten: 8.00 – 17.00
(Medizinische Beratungen und soziale Unterstützung)
13. Weißer Stock e.V.
Beratung, Begleitung, Rehabilitierung
Rosenhof 4, 09111 Chemnitz. Tel. 0371 7009873
14. Caritasverband für
Chemnitz und Umgebung e.V.
Ludwig-Kirsch-Str. 13 ,
09130 Chemnitz-
Allgemeine soziale Beratung
Ansprechpartner Angela Gomon-Voit, Tel. 0371
432 08 16,
Telefax: 0371 432 08 14, E-Mail:
gomon-voit@caritas-chemnitz.de
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Unsere
Meldungen
Interview mit der stellvertretenden Vorsitzenden
des Vereins
"Soziale Rehabilitation für Ausländer e.V. " Iryna
Gopenko
Hier weiterlesen
>>>
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Rechts- und
Gesellschaftsinformationen
Hartz
IV: Das ändert sich ab 1. August 2016
Auf der Internetseite:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php
werden die
Informationen bezüglich der Änderungen der Gesetze
für ALG II Empfänger erfasst. Das trifft sich
wesentlich sowohl mehrere arbeitsfähige Behinderte,
als auch ihre Angehörigen.
Lesen
hier den ganzen Artikel. Wir erwarten
Ihre relevanten Fragen und Kommentare. |
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Gefördert durch die
Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen AOK PLUS
Der erste Überblick
über die Durchführung des Projekts
(Unterstreichen die
passenden Antworten oder machen Ihre Vorschläge)
(Fragebogen hier)
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Kommentare
Rechtsinformationen
Antworten auf die Fragen
der Leser (aus „Экспресс-газета“,
8 – 14. 02.2016)
Wie früher gemerkt, unserer
Meinung nach die Antwort in oben. gen. Zeitung nicht
völlig korrekt ist. Sinnvoll wäre für diesen Fall
die folgenden Merkmale in Absicht zu nehmen:
-
Ob die 48
–Stunden –Woche zulässig ist? Allgemein zu
sagen, “ja“, wenn sie 8-Stunden-Werktag
entspricht. Das bedeutet, dass durch den
Freitag und Sonnabend die Wochenstunden
ausgeglichen sind.
-
Ob der 12
–Stunden –Tag zulässig ist? Nach
Arbeitszeitgesetz generell „nein“. Der Arbeittag
soll bis zum 10 Stunden dauern. 12 Stunden sind
in Ausnahmefällen zulässig (Schichtarbeit,
Arbeitsbereitschaft) und dieser Fall (nach den
vorgelegten Angaben) kaum gehört dazu.
-
Schließlich, soll man aus
Dokumenten ausgehen, die Arbeitsbedingungen des
konkreten Mitarbeiters bestimmen, vor allem
Arbeitvertrag, in dem die Arbeitszeitdauer
reglementiert werden soll. Weiter, soll man
gesetzlich einen monatlichen Stundenzettel
führen, in dem je Tag Beginn, Ende. Pausen,
Arbeitszeitdauer angezeigt wird (mit
Unterschrift des Mitarbeiters und Leiters). Nur
dann kann man Überstunden oder
Unterbeschäftigung ausrechnen. Dabei nimmt einen
Bescheid über Überstundenausgleich (Freizeit
oder Überstundenvergütung) die Geschäftsführung.
Weiter, muss man präzisieren
die Frage über die Zuverdienstgrenze zur Rente.
Ausgehend aus Ihren Fragen muss man sich merken:
dieses Anliegen ist nicht gleich mit
Sozialhilfeempfänger (Sozialgeld nach SGB XII), das
typischer für Behinderte und Familienangehörigen mit
Migrationshintergrund ist. Hier werden voll die
arbeitsrelevanten Aufwendungen erstattet und dazu
dem Empfänger (oder Familienangehörigen) übrig
bleiben 30% vom Nettoverdienst, aber nicht mehr als
Kosten für Lebensunterhalt
für
volljährige
Alleinstehende oder Alleinerziehende. Der
Zuverdienstbetrag ist i.d.R.
wesentlich weniger als 450
Euro.
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Rechtsinformationen
Antworten auf die Fragen
der Leser (aus „Экспресс-газета“,
8 – 14. 02.2016)
Auf
den Seiten der Zeitung gibt es die Antworten auf die
Fragen, darunter, über die zulässigen
Zuverdienstgrenze
für die Renteempfänger («bis zu 450 Euro
monatlich») und „Überstundenvergütung“ bei
48-Stunden-Woche (siehe
Informationszettel)
Wir meinen, dass diese Fragen nicht ganz eindeutig
sind und besprechen darüber etwas später.
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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet“
Ratgeber:
nach der Körperpflege und
medizinischen Leistungen
Biotop Linse (aus
«Apotheken Umschau, 05- 2016).
Brille oder doch lieber
Kontaktlinsen? Nach der Forschung der Mediziner der
New York School of Medicine können die Kontaktlinsen
die gefährlichen Augenentzündungen verursachen.
Wichtig ist in jedem Fall die Linsen nach jedem
Tragen zu reinigen und zu desinfizieren
(siehe
Artikel)
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