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Laufende Projekte


 

Projekt
"Treffen zur Selbsthilfe, um Depression zu überwinden"

Gefördert durch die Gesundheitskasse  für Sachsen und Thüringen AOK PLUS

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Information zum Projekt 

 

   

Projekt
"Grundlage der Fotoaufnahmen  und PC-Unterstützenden Fotobearbeitung – Workshops für die Menschen mit
seelischen und psychischen Problemen verwandeln sich in Depression
"

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Fragebogen zu Projektergebnissen >>>

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Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet

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Unsere Meldungen

Interview mit Susann-C. Koch, Projektleiterin der KISS

Wie schon früher erwähnt wurde, fand am 13. September 2016 ein Gespräch unten den  Vertretern des Vereins „Soziale Rehabilitierung für Ausländer e.V.“ und der Projektleiterin der KISS (Kontakt- und Informationsstelle für die Selbsthilfegruppen) statt.
Nach unserem Anlass wurde ein Interview mit Frau Koch durchgeführt, in dem die Selbsthilfebewegung in Chemnitz geklärt wurde siehe hier >>

   

Projekt
„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet

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Projektbewertung

 (Unterstreichen die passenden Antworten und  äußere Ihre Meinung)

 Fragebogen hier >>>

   

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„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet

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Rechtsinformationen

Datenschutz  (aus der Zeitschrift „Globus-Inform“ №5(112), Mai 2016)

In unserem Projekt beschäftigen wir uns mit den Kommunikationen über Internetmedia. 
In diesem Zusammenhang sind an uns mehrere Fragen über die
beabsichtigte und unbeabsichtigte Eingriffe in private Daten angekommen. Auf diese Fragen ist es unwahrscheinlich kurz zu antworten. Allerdings scheint es sinnvoll, die Empfehlungen von 
L. Beribes aus der Zeitschrift "Globus-Inform“ zu erwähnen, die einfach und dabei effektiv und leicht genug verwendungsfähig  sind siehe hier >>>

   

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„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet

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Rechtsinformationen
 

Probleme der russischen Rentner in Fragen und Antworten
(aus der Zeitschrift „Partner“ №10(229/2016)

Mehrere russische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, haben wesentliche Schwierigkeiten beim Erhalt  der russischen Renten, und auch  wenn sie rechtzeitig darüber die kompetenten Einrichtungen darüber informieren, weil es die bestimmten Widersprüche bei den Anweisungen  im  sozialen System  und Rentensystem  gibt. In den oben gen. Artikel wird  ein Interview veröffentlicht, die Zeitschriften beim Leiter des Russischen Zentrums in Gelsenkirchen V. Osmolovsky  genommen. Es scheint sinnvoll, den Artikel insgesamt hier  vorzulegen.

Dies ist nicht eine einzige Änderung in der Gesetzgebung des Rentensystems, die ausländische Rentner in Absicht nehmen sollte. Der Berater des Vereins "Soziale Rehabilitation für Ausländer e.V. S. Isaulova macht die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass seit dem 1. Juli 2011 auch gesetzliche Renten aus dem Ausland beitragspflichtig sind. Für die Berechnung der Beiträge gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent sowie der Zusatzbeitragssatz Ihrer Krankenkasse.). Diese muss man allein tragen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2015 2,35 Prozent. Die Beiträge müssen Sie als Rentner in voller Höhe allein tragen (siehe. z. B. die Broschüre "Rentner und ihre Krankenversicherung").  Beachten Sie, dass dies im Widerspruch zu der Tatsache ist, dass für Sozialhilfeempfänger die Rente aus der Sozialhilfe völlig abgezogen wird.

   

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„Soziale Rehabilitation der Behinderten mithilfe
der Kommunikation über Internet

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Nocheinmal über das Projekt 

Flyer

Ihren Meldungen nach  veröffentlichen wir die Projektzusammenfassung (Flyer siehe hier)

Wir erwarten  weitere ergebnissoffene Diskussionen und Vorschläge

Kontakt: Lija Eydelman, Tel. . 0371 4504461,  Iryna Gopenko, Tel. 0371 4046760

   

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Über Selbsthilfe 

Selbsthilfegruppen mit der Erfahrung

 

Sehbehinderte  

Ihren Wünschen entsprechend wird hier eine Erfahrung aus den Aktivitäten der SHG „Sehbehinderte“ (SHG)  veröffentlicht. Dafür haben wir  mit den Initiatoren des Projektes, Ansprechpartnerin der SHG  gesprochen. Unten finden Sie eine Zusammenfassung des Gespräches mit ihnen.

SHG wurde 2004 gegründet. Die Ursache ihrer Gründung war die Verwirklichung der einander Unterstützung der schlecht sehenden Zuwandern  als Sonderkategorie der Beeinträchtigen , für die sich das Problem mit der Integration in die deutsche Gesellschaft besonders schwer verwirklicht.  Als die wichtigste Methode wurden gemeinsame Sitzungen zur gegenseitigen Kommunikation und die Arbeit  der Hörbücherei verwendet. Eigentlich um die Arbeit der Hörbücherei (Gründung vom  03.11.2004)  werden die Aktivitäten der SHG konzentriert.

Wie bereits erwähnt, war der Zweck der Gründung und der Funktionierung der SHG, die Isolation ihrer  Mitglieder zu überwinden und konkrete Schritte zur Überwindung in die deutsche Gesellschaft zu schaffen, so dass sie eine volle soziale Leben zu bieten. Diese Schritte umfassen folgendes: Kulturelle und sprachliche Unterstützung durch die Hörbücherei,  Klub der internationalen Kultur, Kommunikation mit einander, Hilfe bei den sozialen, rechtlichen Fragen, Verbesserung der Lebensbedingungen usw.

Sie verwirklichen sich  im Rahmen der  festen Angebote. Für diesen  Zweck werden Schulungen für Ehrenamtliche für die Beschäftigung  mit Sehbehinderten durchgeführt. Diese Aufgaben werden auf der Projektbasis getestet und entwickelt. . Von der SHG selbst, dem Verein "Soziale Rehabilitation für Ausländer e.V.," der  Jüdischen Gemeinde Chemnitz werden zahlreiche Projekte umgesetzt, die  durch Bund, Land, Kommune, Krankenkasse unterstützt.  Die Projektergebnisse sind weiter in die oben genannten Angebote integriert und sowohl von den Mitgliedern, als auch von  Ehrenamtlichen  geführt.

Die SHG ist in der Stadt Chemnitz und darüber hinaus bekannt. Die Mitglieder der SHG sind offen zu  Kontakten, und bereit zum Erfahrungsaustausch,

Ansprechpartner: Lija  Eydelman, Tel. 0371 4504461 Iryna Gopenko, Tel. 0371 404676

   

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Über Selbsthilfe 

Selbsthilfegruppen im Aufbau

 

Meldungen: Kontakt, Hilfe, Vertrauen

Nach den Meldungen unserer Teilnehmer haben wir die Ansprechpartner geboten, das Konzept der SHG „Kontakt, Hilfe, Vertrauen“ zu klären
siehe hier >>>

   

 

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Über Selbsthilfe

 

Selbsthilfegruppen im Aufbau

Geburt einer Selbsthilfegruppe

Am 13. September 2016 fand ein Gespräch unter den Vertretern des Vereins "Soziale Rehabilitation für Ausländer e.V." und der Koordinatorin der Einrichtung KISS (Kontakt- und Informationsstelle für die Selbsthilfegruppen) statt. Der im Jahr 2005 gegründete Verein unterstützt schon die Arbeit von zwei Selbsthilfegruppen (Sehbehinderten und Arbeitslosen). In diesem Fall ging es die Rede über die Gründung einer neuen Selbsthilfegruppe mit dem Namen "Kontakt, Unterstützung, Vertrauen."

Die Vertreter des Vereins erklärten die Bestimmung dieser Gruppe unter älteren Einwanderer, bei denen die Kontakte nicht nur in dem deutschen Umfeld, sondern auch unter den Landsleuten fehlen. Dies ist eine Folge der so genn. Sprachbarriere, sowie der Veränderungen des körperlichen und psychischen Zustands der Gesundheit.

Frau Koch bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten dieser SHG . Weiter wurde das  Gespräch über die Organisation der SHG und eine öffentliche Unterstützung auf der Gründungsphase durch KISS geführt. Mit Dankbarkeit wurden die Empfehlungen  von Frau Koch zur Kenntnis genommen und die Vorschläge über eine enge Zusammenarbeit mit KISS akzeptiert.

 

Vereinsvorsitzender, Anprechpartner SHG  L. Eydelman.

   

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Über Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen im Aufbau

Wir setzen mit dem Gespräch  über Selbsthilfegruppen in Deutschland fort. Wenn Sie glauben an solche Kommunikation, wäre es interessant die Angaben über die Selbsthilfegruppen im Aufbau in der Stadt Chemnitz, in denen Sie eigene Position finden könnten (vom KISS yourself, Chemnitzer Zeitschrift für Selbsthilfe 2016 – siehe hier >>>

Kontakt über Diakoniezentrum, Rembrandtstr. 13, 09111 Chemnitz, Tel. 0371 600 48 70
www.kiss-selbsthilfe-chemnitz.de
 

   

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Über Selbsthilfe

Fragebogen über den Anlass  für Eintritt in Selbsthilfegruppe

Mit diesem Artikel wird eine Rubrik begonnen,  in der  über die  Selbsthilfegruppe mit Behinderung erzählt wird. Die Beteiligten verfügen über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich und möchten sie transferieren. Zunächst wäre uns vernünftig über Ihre Meinung zu fragen: welche Grunde gibt es „für“ und „gegen“ Eintritt in solche Selbsthilfegruppe.

Damit Sie überlegen könnten,  haben wir einen Fragebogen beigefügt, die mit dieser Entscheidung helfen könnte
siehe hier >>>

   

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Recht im Behinderungsbereich 

Behindertenausweis 

Für die Älteren änderten sich wesentlich das physische und psychische Vermögen. Ob reicht das, damit die Ältere immer als Behinderte bezeichnen? Im unten gen. Artikel werden die Voraussetzungen für solche Anerkennung und dabei  für Erwerb des Behindertenausweises geklärt. Was bringt uns ein Neuer Behindertenausweis?
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/neuer-schwerbehindertenausweis-ab-januar-2013-besondere-rechte-a-873835.html

Den Artikel insgesamt siehe hier >>>
   

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Kommentare

Medizinische, soziale, Rechtsinformationen

Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung

Aufgrund Ihrer Meldungen kamen wir zum Schluss, dass es keine deutliche Vorstellung  über den Unterschied in diesen beiden Begriffen gibt. Deshalb haben wir entschieden für Sie den Unterschied zu kommentieren. Den Artikel insgesamt siehe in http://www.dmrz.de/pflege-staerkungs-gesetz-psg-ii-pflegegeld-pflegesachleistung-2016-2017.html

Und zwar:

Pflegegeld. Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Beratungsbesuche von Pflegefachkräften sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.

Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegedienste rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.

Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. In oben. gen. Quelle gibt es die ausführlichen Informationen über die Preisänderungen den verschiedenen Paketen der Pflegeleistungen siehe hier >>>

   

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Recht im Pflegebereich

Neues Pflegebedürftigkeitssystem

Nach dem neuen System sollen statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben. Diese werden mehr der individuellen Pflegebedürftigkeit entsprechen.   Es macht künftig keinen Unterschied zwischen körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen.
Die Pflegestufen werden in 2017 dann durch die Pflegegrade ersetzt. Eine Klärung zum Änderungssystem siehe hier >>>

 

   

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Unsere Kommentare 

Rechts- und Gesellschaftsinformationen

 Hartz IV: Das ändert sich ab 1. August 2016 

Ausgehend aus Ihren Fragen bieten wir ihnen einzelne Änderungspunkte, die unserer Meinung wäre für unsere Teilnehmer relevant

Angaben beruhen sich auf den Internetseiten:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php
;
http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-Zusammenfassung-Rechtsvereinfachung.pdf


Der Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte in Höhe von 35 Prozent des Regelsatzes wird gestrichen für Behinderte, die eine berufsvorbereitende Maßnahme oder die Grundausbildung absolvieren und die noch bei den Eltern wohnen.

Zuständigkeit für ALG-I-Aufstocker -  Eingliederungshilfe der ALG-I-Aufstocker wird zukünftig nicht bei JS, aber Bundesagentur für Arbeit geleistet (ab 01.0.1.2017) (was wesentlich die Integrationschance erhöht-  unsere Bemerkung).

Bei vorläufigen Bescheiden ALG II könnte der Erwerbstätigkeitsfreibetrag fallen (beläuft sich dann nur 100 Euro). Erwerbstätige sollen dann einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen.

Nachzahlungen für mehrere Monate (z.B. Lohnachzahlungen) werden wie ganz gewöhnliche einmalige Einnahmen behandelt.

Die JC erhalten die Möglichkeiten (Kann-Regelung), eine Gesamtobergrenze für Unterkunft und Heizung festzulegen.

Beim Umzug ist JC am neuen Wohnort für Zusicherung zuständig. Die Kosten der neuen Wohnung sollen nicht nur angemessen sein, d.h. wenn die Kosten für die neue Wohnung höher, als deher sind, werden künftig nur die Kosten der alten Wohnung übernommen .

Harz 4-Leistungen werden in der Regel für zwölf statt bisher sechs Monaten bewilligt. Sechsmonatsbewilligung ist mit der vorläufigen Bewilligung  (schwankendem  Einkommen) oder nicht angemessenen Wohnung verbunden.

Der Zeitraum für das Unrecht erhaltenen Leistungen wird verkürzt und erst ab Gerichtsentscheidung ist möglich.

Vorrangige Leistungen, die nicht verrechnet werden können, müssen an JC zurückgezahlt werden. Die maximale Erstattung aller Leistungen beträgt bis zum 30 % vom Regelsatz.

Unverzügliche Eingliederungshilfen – betrifft jetzt nicht nur ältere Arbeitslose ab 58 Jahren, sondern  alle Altersgruppen.

Höchstdauer von Tätigkeiten in 1€-Jobs ist auf bis zum 36 Monate in allen 5-  Jahren verlängert.

   

 


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Soziale Informationen
Liste der Beratungsstellen

Nach Ihren Meldungen benachrichtigen wir bestimmte Beratungsstellen in der Stadt Chemnitz

1. Sozialamt
Bahnhofstr. 54a, 09111 Chemnitz

Telefon : +49 371 488 5001
Fax : +49 371 488 5099 
E-Mail :
sozialamt@stadt-chemnitz.de. Moritzhof. Bahnhofstr. 53.

Annabeger Str. 93, Tel. 0371 488571
(Sozialleistungen und Integrationsunterstützung)

 2. Jobcenter Chemnitz
Heinrich-Lorenz-Str. 20, Tel. 08004555500  (Berufsangelegenheiten)

 3. Selbsthilfe - KISS
Anlaufstelle für alle Selbsthilfeaktivitäten in und um Chemnitz
Rembrandtstr. 13, 09111 Chemnitz
Tel: 0371-06004870, SMS Hotline: 0177-9140093

4. Jüdische Gemeinde Chemnitz
Stollberger Str. 28, 09119 Chemnitz. Tel. Sekretariat: 0371 -355970
Bikur- Holim- Begleitungen zu Ätzten und Behörden
Frau Worum: Beratungen in sozialen  Fragen

 5. Neue Arbeit Chemnitz e.V.
Soziale Informationen, Bildung, Freizeit. Informationsbüro
Müllerstr. 12, 09113 Chemnitz, Tel: 0371-419093, Fax: 0371-45904749
Internet: www.buemue12.de, E-Mail: info@buemue12.de
Hainstraße 125, 09130 Chemnitz, Tel. 0371-53388914, Fax.0371-53388938
Albert-Köhler-Str. 44, 09122 Chemnitz, Tel: 0371-230501

6. Integrationszentrum „Globus“
Jägerstr. 1, 09111 Chemnitz, Öffnungszeiten 14.00- 18.00.
Beratungen in sozialen Fragen: Mi. ab 10.00, Anmeldung: Tel. 0371 2406391, 0179 5453147

(Soziale Fragen, Sports- und Kulturangebote)

7. Blagovita
Beratungsdienst für soziale Hilfe der Älteren, Kranken und Behinderten
Hainstr. 106, 09130 Chemnitz. Tel. 0371-35596755, 0371-35596757
Gespräche in russische Sprache. www.blagovita.de

8. Verein „Soziale Rehabilitierung für Ausländer e.V.
Zöllnerstr. 24, 09111 Chemnitz,
Beratungsangebot: Tel. 0371 4046760 (in russischer Sprache)

 9. Selbsthilfe 91 e.V. Projekt APA "Lichtblick"
Zwickauer Str. 6, 09112 Chemnitz, Tel. 0371 369230
(Hilfe für Ausländer – in deutscher Sprache)

10.
AGIUA e.V. - Kontaktmöglichkeiten - AG In- und Ausländer e.V.
Soziale Betreuung von Asylsuchenden
Straße der Nationen, 38, 09111 Chemnitz, Tel: 0371-91284697
E-Mail: soziale.betreuung@agiua.de

11. Paramedix

Emil-Rosenw-Str. 5 09112 Chemnitz
Tel. Büro: 0371 6511090 (deutsch), 0371 6511092 (russisch)
Bereitschaftdienst: 119292, Polizeianruf: 110

(Medizinische Beratungen und soziale Unterstützung)

12. Pflegemeister GmbH
Ambulanter Pflegedienst. Carolastr. 2, 09111 Chemnitz

Tel. 0371  66659700 (Rund um die Uhr), Büroöffnungszeiten: 8.00 – 17.00
(Medizinische Beratungen und soziale Unterstützung)

13. Weißer Stock e.V.
Beratung, Begleitung, Rehabilitierung
Rosenhof 4, 09111 Chemnitz. Tel. 0371 7009873

14. Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.V.
Ludwig-Kirsch-Str. 13 , 09130 Chemnitz- Allgemeine soziale Beratung
Ansprechpartner
Angela Gomon-Voit, Tel. 0371 432 08 16,
Telefax: 0371 432 08 14, E-Mail: gomon-voit@caritas-chemnitz.de
 

   

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Unsere Meldungen 

Interview mit der stellvertretenden Vorsitzenden  des Vereins 
"Soziale Rehabilitation für Ausländer e.V. " Iryna Gopenko

Hier weiterlesen >>>

   

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Rechts- und Gesellschaftsinformationen

 Hartz IV: Das ändert sich ab 1. August 2016 

Auf der Internetseite:  
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-das-aendert-sich-ab-1-august-2016.php
werden die Informationen bezüglich der Änderungen der Gesetze
für ALG II Empfänger erfasst. Das trifft sich wesentlich sowohl mehrere arbeitsfähige Behinderte, als auch ihre Angehörigen.
Lesen hier den ganzen Artikel. Wir erwarten Ihre relevanten Fragen und Kommentare.

   

 


 

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Der erste Überblick über die Durchführung des Projekts

(Unterstreichen die passenden Antworten oder  machen  Ihre Vorschläge)

(Fragebogen hier)

 

   

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Rechtsinformationen

 

Antworten auf die Fragen der Leser (aus „Экспресс-газета“, 8 – 14. 02.2016)

 

Wie früher gemerkt, unserer Meinung nach die Antwort in oben. gen. Zeitung nicht völlig korrekt ist. Sinnvoll wäre  für diesen Fall die folgenden Merkmale in Absicht zu nehmen: 

  1. Ob die 48 –Stunden –Woche zulässig ist? Allgemein zu sagen, “ja“, wenn  sie 8-Stunden-Werktag entspricht. Das bedeutet, dass durch den  Freitag und Sonnabend die Wochenstunden ausgeglichen sind.
     

  1. Ob der 12 –Stunden –Tag zulässig ist? Nach Arbeitszeitgesetz generell „nein“. Der Arbeittag soll bis zum 10 Stunden dauern. 12 Stunden sind  in Ausnahmefällen zulässig (Schichtarbeit, Arbeitsbereitschaft) und dieser Fall  (nach den vorgelegten Angaben) kaum gehört dazu.
     

  1. Schließlich, soll man aus Dokumenten ausgehen, die Arbeitsbedingungen des konkreten Mitarbeiters bestimmen,  vor allem Arbeitvertrag, in dem die Arbeitszeitdauer reglementiert werden soll. Weiter, soll man gesetzlich einen monatlichen Stundenzettel führen, in dem je Tag Beginn, Ende. Pausen, Arbeitszeitdauer angezeigt wird  (mit Unterschrift des Mitarbeiters und Leiters). Nur dann kann man Überstunden oder Unterbeschäftigung ausrechnen. Dabei nimmt einen Bescheid über Überstundenausgleich (Freizeit oder Überstundenvergütung) die Geschäftsführung.

Weiter, muss man präzisieren die Frage über die Zuverdienstgrenze zur Rente. Ausgehend aus Ihren Fragen muss  man  sich merken: dieses Anliegen ist nicht gleich mit Sozialhilfeempfänger (Sozialgeld nach SGB XII), das typischer für Behinderte und Familienangehörigen mit Migrationshintergrund ist.  Hier werden voll die arbeitsrelevanten Aufwendungen erstattet und dazu  dem Empfänger (oder Familienangehörigen) übrig bleiben 30% vom Nettoverdienst, aber nicht mehr als Kosten für Lebensunterhalt für volljährige Alleinstehende oder Alleinerziehende. Der Zuverdienstbetrag ist i.d.R. wesentlich weniger als 450 Euro.

 


 

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Rechtsinformationen 

Antworten auf die Fragen der Leser (aus „Экспресс-газета“, 8 – 14. 02.2016)

 Auf den Seiten der Zeitung gibt es die Antworten auf die Fragen, darunter, über die zulässigen Zuverdienstgrenze für die Renteempfänger  («bis zu 450 Euro monatlich») und „Überstundenvergütung“ bei  48-Stunden-Woche  (siehe Informationszettel)
Wir meinen, dass diese Fragen nicht ganz eindeutig sind und besprechen  darüber etwas später.

 

   

 



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 Ratgeber:

 

nach der Körperpflege und medizinischen Leistungen

 Biotop Linse (aus  «Apotheken Umschau, 05- 2016).

 

Brille oder doch lieber Kontaktlinsen? Nach der Forschung der Mediziner der New York School of Medicine können die Kontaktlinsen die gefährlichen Augenentzündungen verursachen.
Wichtig ist in jedem Fall die Linsen nach jedem Tragen zu reinigen und zu desinfizieren
(siehe Artikel)